Aufbau

Technische Informationen für Aussteller

Aufbau der Stände
Montag, 05.05.2025, 9.00 – 20.00 Uhr
Dienstag, 06.05.2025, 9.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch, 07.05.2025,  9.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag, 08.05.2025,  9.00 – 20.00 Uhr
Freitag, 09.05.2025,  9.00 – 17.00 Uhr

Ausstellungsdauer
Samstag, 10.05.2025 bis Sonntag, 11.05.2025
täglich von 11.00 – 17.00 Uhr

Stromanschlüsse
Auf Wunsch Versorgung mit 230 V oder 400 V / 16 A bzw. 32 A
Absicherung bis max. 2 KW

Wasser- / Abwasseranschluss
Herstellung auf besondere Anforderung

Abfall
Jeder Aussteller ist verpflichtet, den Stand so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Abfall ist grundsätzlich selbst zu entsorgen. Sämtliche vom Aussteller angebrachte Installationen müssen zurückgebaut werden.

Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden, weder bei Ausstellern, noch bei Besuchern oder Lieferanten. Ebenfalls wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung (Tag und Nacht) keinerlei Haftung für Diebstähle übernommen. Aussteller, die mit ihren Lieferfahrzeugen Schäden am Ausstellungsgelände verursachen, haften für diese selbst. Der Veranstalter wird eventuelle Regressansprüche der Stadt Reutlingen unmittelbar an den jeweiligen Verursacher weiterleiten. Ebenso haften die Aussteller für Schäden an den zur Verfügung gestellten Zelten.
Die Versicherung des Ausstellungsgutes, sowie der Standeinrichtung ist Sache des Ausstellers. Eine Ausstellungsversicherung wird empfohlen.

Präsentation des Standes
Um einen qualitativ hochwertigen Gasamteindruck zu vermitteln, wird der Aussteller angewiesen, seinen Präsentationsstand optisch angemessen zu gestalten. Hierfür werden Seitenwände und eine Rückwand empfohlen. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass durch ihn keine anderen Aussteller in ihrer optischen Unternehmenspräsentation behindert werden. Weiterhin ist für eine ausreichende Kenntlichmachung des Unternehmensnamens zu sorgen.

Security
Das Ausstellungsgelände wird nachts und außerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung von einem Security-Service bewacht. Zusätzlich wird die Polizei in Reutlingen gebeten, verstärkt Streife zu fahren.

Zufahrtswege
Zufahrtswege zu den anderen Ständen und Zelten sind insbesondere während der Auf- und Abbauzeiten frei zu halten. Zudem besteht die Pflicht der Freihaltung von nicht gebuchten Freiflächen und Zugängen für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Verstößen wird nachberechnet.
Ebenso sind die Laufwege in den Zelten und auf dem Freigelände frei von Behinderung zu halten.

Sonstiges
Das Hausrecht wird vom Veranstalter ausgeübt. Eine Untervermietung ist nur mit Erlaubnis des Veranstalters zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Veranstaltungsvorgaben zu ahnden. Des Weiteren sind die Aussteller verpflichtet die gebuchten Standflächen einzuhalten. Die Flächen anderer Aussteller darf durch die Gestaltung des Standes nicht überschritten werden.